Paten 02/2022 Ferien und Freizeit
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Wie soll man, seien es Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, für das Thema „Familie“ öffnen, wenn nicht über schöne Freizeitaktivitäten?
Das SGB IX kennt zwar die soziale Teilhabe, läßt aber offen, wie Sachmittelausstattung zu gestalten sei. Soll Pflegeelternschaft alles richten, was der Staat nicht übernimmt? Urlaube mit unseren speziellen Kindern unterliegen auch vielen psychosozialen Einschränkungen. Leicht geraten auch hier Pflegefamilien in die Überforderung. Diese Ausgabe möchte hier sensibilisieren.
In der zweiten Ausgabe 2022 wird das Thema Freizeit und Freizeitgestaltung beleuchtet
Description
Paten 02/2022 Ferien und Freizeit
Editorial
Liebe Leser:innen,
In der zweiten Ausgabe 2022 wird das Thema Freizeit und Freizeitgestaltung beleuchtet
Zunächst sieht es wie ein Randthema aus. Als wir uns damit näher befassten, sahen wir sehr schnell, da es in der Gesetzgebung nicht vorhanden ist. Das SGB IX kennt zwar die soziale Teilhabe, läßt aber offen, wie Sachmittelausstattung zu gestalten sei. Im SGB VIII ist dazu nichts zu finden. Auch die Finanzgesetzgebung würdigt hier nicht Bemühungen zur Rekonvaleszenz von schwer traumatisierten Personen, was die meisten unserer Kinder ja sind.
Die Grundversorgung gemäß SGB XII wurde durch die Deutsche Gesellschaft nochmals eingeschränkt. Die Ernährung bei sozialrechtlichen Urlaubs- oder Freizeitausstattungen (SGB VIII, SGB IX} an der Grundversorgung gemäß SGB XII anzulehnen oder gar zu überlassen, kann keine Orientierung sein bei den Kindern, die früher Mangel erlitten haben. Eine solche Ausrichtung verstärkt eher das Trauma. Diesen rechtlichen Widerspruch haben alle Pflegefamilien auszuhalten. Wie soll man, seien es Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, für das Thema „Familie“ öffnen, wenn nicht über schöne Freizeitaktivitäten?
Wie sollen sie lernen zu vergessen? Etwa mit Tabletten? Weil solche Aktivitäten also nicht in der Bundessozialgesetzgebung vorgesehen sind, dürfen sie nicht stattfinden? Soll Pflegeelternschaft alles richten, was der Staat nicht übernimmt? Ist es das, was der Gesetzgeber von Pflegeeltern und Ehrenamtlichen unausgesprochen und unentgeltlich fordert?
Ist der Zeitbedarf nicht genug? Legitimiert es den Staat insgeheim, seine Hilfen immer weiter zu reduzieren? Hat der Staat den finanzrechtlich einzusetzenden Eigenanteil im Pflegekinderwesen unverhältnismäßig nach oben korrigiert? Denn ein Pflegekind mit schwerer Vorgeschichte kann Ressourcen und Bedarfe benötigen, wie es drei leibliche Kinder bräuchten. Die Freizeitgestaltung bei Pflegekindern nimmt einen sehr großen Raum ein im Bemühen, Verpasstes aufzuholen, Entwicklungslücken zu füllen, Bindung aufzubauen.
Den „Ausflug“ in die Freizeitpädagogik sehen wir daher notwendig. Auch PAN-NRW e.V. hat ein Freizeitprojekt für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Geschwister begonnen, das diesen Regeln folgt. In der breiten Fächerung von Freizeit können Themenbereiche nur angerissen werden. Begründungen im weitesten Sinne liefert die Freizeitpädagogik. Urlaube mit unseren speziellen Kindern unterliegen auch vielen psychosozialen Einschränkungen. Leicht geraten auch hier Pflegefamilien in die Überforderung. Diese Ausgabe möchte hier sensibilisieren.
Aus dem letzten „paten“ ist die Geschichte mit dem Notfall noch offen. Auch dort wurde über Freizeit vieles gelöst. Mehr dazu in späteren „paten“.
Wichtiger Aufruf in eigener Sache Für unsere Geschäftsstelle suchen wir weiterhin eine sozialpädagogische Fachkraft. Ebenso ist das Schatzmeisteramt noch vakant. Es werden dringend Vorschläge erbeten. Die Geschäftsstelle ist weiterhin eingeschränkt besetzt. Eine telefonische Erreichbarkeit ist am späten Nachmittag von Montag bis Freitag eingerichtet. Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen
Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen
Ihr Joscha Stillner,
Ihr Martin Niedermeier