Description
Paten 01/2022 Kinder- und Jugendschutzgesetz
Editorial
Liebe Leser:innen,
Die erste Ausgabe 2022 befasst sich inhaltlich mit dem Kinder- und Jugendschutzthema in breiter Fächerung
Wie die Medien berichteten, legte der parlamentarische Untersuchungsausschuß des Landtages Nordrhein-Westfalen dieser Tage einen Zwischenbericht über die Lügde-Fälle vor. Der Landtag muss darüber noch beschließen. Er stand zur Drucklegung noch nicht zur Verfügung.
Die Landesregierung NRW hat über den parlamentarischen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend einen Gesetzentwurf für ein Landeskinderschutzgesetz und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes erarbeitet. PAN NRW e.V. ist hier in der Liste der Sachverständigen genannt und um eine Stellungnahme in den Beratungen gebeten worden. Die Anhörung der Sachverständigen findet im März im Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Ziel des Gesetzes ist im Wesentlichen die Installierung fachlicher Standards im Kinderschutz. Bei den bei PAN NRW e.V. aufgelaufenen Beratungswünschen ist insgesamt zu spüren, dass eine Personalumwälzung in den Jugendämtern geschieht. Erfahrene Kräfte scheiden aus, neue Fachkräfte müssen sich erst einarbeiten. Manchmal ist eben ein „Knoten drin“, der nur von außen lösbar erscheint. Im Großen und Ganzen arbeiten die Jugendämter in Nordrhein- Westfalen ansprechend gut. Dazu tragen die erfahrungsgemäß von ihren Jugendhilfen gut fortgebildeten Pflegeeltern bei.
Der Kostendruck in den Ämtern führt zu diskussionswürdigen Stilblüten. Das belegen Anfragen und Beratungswünsche von Mitgliedern. Aus diesem Anlass ist die Düsseldorfer Tabelle in ihrem vollen Wortlaut und mit ihren Anwendungsbeispielen abgedruckt.
Es kommt schon einmal vor, dass man in Jugendämtern durch übergroße Hilfeplanrunden die Sicht auf das Kind verdeckt. Perspektiven für das Kind im Sinne eines Art. 2 GG können so über lange Jahre ungelöst bleiben. Auch das hat etwas mit Kinder- und Jugendschutz zu tun. Man kann die Augen davor nicht verschließen, dass irgendwann dann doch eine Entwicklung stattfinden wird, jedoch nochmals verzögert. Die Erfahrungen zeigen, dass erst nach Lösung der verwaltungsrechtlichen Zwänge die uns anvertrauten Kinder aufblühen können. Anscheinend bleiben solange erlebte Traumata unverarbeitet. Wurde das bedacht? Welches Hilfesystem ist dafür dann vorbereitet?
Das betrifft insbesondere den Personenkreis behinderter Pflegekinder. Darunter fallen auch sogenannte § 35 a SGB VIII-Kandidaten, denen früher bis zum 27. Lebensjahr Hilfen zur Verfügung standen. Wurden sie in den Rahmenverträgen gemäß Bundessozialgesetzgebung vergessen? Bei zwei uns bekannten ehemaligen Pflegekindern schuf man schutzbedürftige behinderte Obdachlose. Teile erinnern an den „Hauptmann von Köpenick“.
Wer stopft die Gesetzeslücken im Behindertensozialwesen? Wer kontrolliert im Landesrecht? Ohne beherztes Eingreifen von Ehrenamtlichen würde also manches Mal einiges schief laufen. Für soziale Notfälle wäre eine zentrale Anlaufadresse dringend angeraten. Denn meist ist es mit der „Rettung“ nicht getan, es fehlt dann an Verwaltungskräften, sofort verfügbaren Ärzten und garantierten Notfallplätzen der Sozialträger. Die Aktenlage ist in solchen Fällen häufig nicht belastungsfähig. Das bedarf hier einer starken Selbsthilfe. Wir danken in diesem Zusammenhang ausdrücklich der engagierten Arbeit der Opferschutzbeauftragten des Landes Nordrhein- Westfalen.
Vielleicht wird in dieser Legislaturperiode des Bundestags etwas daraus, dass „Kinderrechte“ endlich im Grundgesetz einen eigenen Platz bekommen. Der Koalitionsvertrag enthält dazu Zielvorgaben.
Kurz in eigener Sache: Von unserer pädagogischen Geschäftsführerin haben wir uns getrennt. Wir danken ihr für ihre pädagogische Arbeit in Beratungen und Begleitungen hilfesuchender Mitglieder. Ebenso trat unsere Schatzmeisterin kurzfristig von ihrem Amt zurück. Daher ist die Geschäftsstelle eingeschränkt besetzt. Eine telefonische Erreichbarkeit ist am späten Nachmittag von Montag bis Freitag eingerichtet.
Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen
Ihr PAN e.V. Vorstand