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Der neue paten 2/2012

Liebe Leserinnen und Leser,

Darf ein Pflegekind über fünfeinhalb Jahre in der Schwebe und in Unsicherheit darüber gelassen werden, ob es bei seinen sozialen Eltern, seinen Pflegeeltern, leben und ob es dort in Sicherheit aufwachsen darf? Darf eine Pflegefamilie in einem solchen Dilemma der Zerissenheit zum „Objekt“ eines Rechtsstreites um Umgangskontakte werden, ein Rechtsstreit, bei dem das Kind völlig aus dem Blick gerät? Dürfen oder müssen Pflegeeltern nach einer solch langen Zeit davon ausgehen, dass ihre familiäre Situation nur noch eine Dauerpflege ohne Rückkehroption gebietet? Kann es sein, dass eine Großmutter und ein leiblicher Vater vom Beginn einer Pflege über eine so lange Zeit die Möglichkeit haben, das Sorgerecht anzustreben, ohne dass die Möglichkeit besteht, ihnen juristisch eine endgültige Absage zu erteilen? Natürlich nur für den Fall, dass sie ungeeignet wären. Lässt sich die Gerichtsbarkeit von erziehungsunfähigen Eltern am „Nasenring in der Manege vorführen“, wenn diese nur des Streites willen über die Bedürfnisse ihres Kindes hinweg Rechtsstreit forcieren?

Die Pflegeeltern von Dennis haben aufgegeben und nach einem zermürbenden und ruinösen Rechtsstreit resigniert. Dennis lebt nun im Heim. Mit ihrem „Schicksal“ sind sie in die Öffentlichkeit gegangen und haben in den vergangenen Wochen große Solidarität erfahren. Vermutlich wurden ihnen die Bedingungen dafür, einem Kind Sicherheit bieten zu können, vom Amtsgericht in Winsen genommen. Im Namen des Volkes scheint es nicht gehandelt zu haben. Nach fünfeinhalb Jahren musste die Pflege „unplanmäßig“ und „kindeswohlwidrig“ beendet werden.

Wir berichten in diesem paten über die Umstände dieses vorzeitig beendeten Pflegeverhältnisses detailliert. Manche Familie mag sich fragen, ob ihrem Pflegekind nur aufgrund von glücklichen Zufällen solches erspart geblieben ist. Auch mag es Gerichte geben, die in vergleichbaren Konstellationen tragfähigere und kindeswohlorientierte Entscheidungen treffen. Dennis jedenfalls hätte gute Entwicklungschancen bei seinen Pflegeeltern und blickt nun in eine unsichere Zukunft bei seinen leiblichen Eltern, in der eine gedeihliche Entwicklung mehr als ungewiss ist.

Etwa 40% aller Pflegen enden vorzeitig, sind also von vorneherein befristet oder aber die Dauerperspektive scheitert. Bei den „gescheiterten“ Pflegen werden unterschiedliche Gründe genannt: unzureichende Betreuung der Pflegeeltern, unzumutbare Bedingungen, belastende Entscheidungen von Gerichten, Eltern, Vormündern oder Jugendämtern in die Pflegefamilie hinein. Nur äußerst selten liegt es an den mangelhaften Eigenschaften von Pflegeeltern oder den hohen Anforderungen an die Erziehung eines „schwierigen“ Kindes. Solche Abbrüche lassen sich zu über 90% bei angemessener fachlicher Hilfe vermeiden. Bekannt ist auch und vom Deutschen Jugendinstitut in seiner jüngsten Studie bestätigt, die hohe Quote von Kindern, die mehrere Maßnahmen und erneutes Scheitern bei ihren leiblichen Eltern erleben müssen.

Anstatt nun in Winsen den Pflegeeltern zu helfen, wurden ihnen zusätzliche, völlig unnötige Probleme von der Justiz aufgebürdet, die dann – nachdem die Justiz ihrerseits kritisiert wurde – zu einem Gegenschlag ausholte und Zweifel an den Pflegeeltern in den Raum warf. Wir lassen deshalb neben anderen Experten den Präsidenten des Winsener Amtsgerichtes – einen erfahrenen Familienrichter – zu Wort kommen.

Ein abschließendes Urteil fällt auch uns schwer: Hat der hier rechtsprechende Richter seine richterliche Unabhängigkeit überstrapaziert oder ist er in eine ideologische Falle geraten? Hat er psychologisch gut abgesichertes Wissen um die Kindesentwicklung ignoriert und dem pädagogischen Erfahrungswissen einer schlecht ausgebildeten Verfahrenspflegerin untergeordnet? War der Vormund zu unerfahren in juristischen Auseinandersetzungen um Pflegekinder, das Jugendamt zu moderierend? Oder liegt es am „System“ Justiz, das in Verfahren, welche Pflegekinder betreffen, Richtern zu viel Handlungsspielraum lässt? Muss nun endlich eine Kontinuitätssicherung der Dauerpflege durch den Gesetzgeber im Familienrecht formuliert werden?

Wir wünschen viel Spass beim Lesen und freuen uns auf Ihre Zuschriften

Ihre
Susanne Schumann-Kessner

und Ihr
Christoph Malter

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PAN e.V.