Der neue paten 3/2017
Liebe Leserinnen und Leser,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.9. das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)”, dessen Kern Änderungen des SGB VIII sind, von der Tagesordnung genommen und an den Ausschuss zurückverwiesen.
Norbert Struck (DPWV) sagt: „In der Konsequenz wird es dann wohl in der November-Sitzung des Bundesrates zu einem Beschluss kommen. Politisch kann man davon ausgehen, dass das Gesetz damit gescheitert ist und in der November-Sitzung förmlich abgelehnt werden wird.“
Dennoch ist das Gesetzgebungsverfahren mit der Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.
Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken. Er hatte dazu insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:
Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten
Jugendämter und Kinderärzte sollen künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner erhalten mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.
Wirksamere Heimaufsicht
Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen stehen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe – auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.
Zusammenarbeit der Behörden
Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.
Schutz in Flüchtlingsunterkünften
Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte – vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.
Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe
Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.
Dass die Belange der Pflegekinder und die lange bestehende Forderung nach Kontinuitätssicherung und Festschreibung der Zeit- und Zielperspektive im Bürgerlichen Gesetzbuch wesentlich an Widerständen der CDU/CSU scheiterte, ist auf Unkenntnis zurückzuführen: Einerseits wird von dort gesagt, die fehlerhafte Anwendung oder Auslegung der Rechtslage sei ursächlich für mangelhaften Kinderschutz (S. 27) während wenig später (S. 30) systembedingte, strukturelle Probleme eingeräumt werden.
Die vorgetragenen Stellungnahmen und Analysen zum Pflegekinderbereich – in diesem wie dem vorangegangenen paten ausführlich nachzulesen – wurden sehenden Auges ignoriert ebenso wie die logischen Konsequenzen. Anstatt dessen wird so getan, als fehle Wissen, das längst vorhanden ist und man folgt irrationalen Einwänden.
Bleibt zu hoffen, dass in der kommenden Legislatur diesbezüglich mehr Sachlichkeit dazu führt, bessere Resultate zu erzielen und Fortschritte zu ermöglichen. Den Leserinnen und Lesern viel Freude bei der Lektüre wünschen
Ihre
Elke Artelt,
Susanne Schumann-Kessner
& Christoph Malter
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