Der neue paten 1/2016
Liebe Leserinnen und Leser,
nach wie vor beschäftigt uns bei der Familienpflege das Thema Kinderschutz, weil die Unterbringung eines gefährdeten Kindes in der Pflegefamilie keinen Automatismus in Gang setzt, nach dem das Kindeswohl gesichert und Gefahren angemessen minimiert werden – zumindest nicht überall.
Nach wie vor spielen sich in Hamburg Tragödien ab. Kinder in staatlicher Obhut kommen zu Tode oder in unwürdige Familienverhältnisse zu den Eltern zurück. Mit großem Aufwand und großer Aufmerksamkeit werden die Geschehnisse analysiert und Expertisen von Fachleuten unterzogen. Auch die Presse berichtet regelmäßig.
Man merkt bildlich gesprochen, dass eine Suppe manchmal schon dann nicht schmecken kann, wenn nur eine einzige Zutat nicht stimmt. Zu viele Köche verderben den Brei, zu viel Salz macht die Suppe ungenießbar. Immer noch sterben Kinder. Beispiele aus Hamburg zeigen auf unverantwortbare Rückführungen von Pflegekindern in ihre leiblichen Familien, wo sie zu Schaden kommen oder sogar zu Tode kommen können.
Diese Risiken sind den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durchaus bewusst. Aber sie sitzen zwischen den Stühlen „Elternrecht“ und „Kindeswohl“, sind nicht alleinige Akteure und dann auch noch in ihren Handlungsmöglichkeiten strukturell innerhalb der eigenen Behörde Begrenzungen unterworfen. Wann darf oder muss gegen den Willen von Eltern gehandelt werden? Wann kann das Jugendamt gegen den Willen von Eltern handeln und will es das auch? … sind nach wie vor drängende Fragen. Mit Respekt vor den Selbstbestimmungsrechten der Eltern stehen wir im Pflegekinderbereich häufig vor dem teils einschränkungsbedingten, teils aus den Schwierigkeiten und der Auseinandersetzung mit der Überforderung in der Erziehung resultierenden Problem fehlender Compliance, und müssen deshalb deutlicher Grenzen im Bereich der Selbst- und Fremdgefährdung setzen, als dies üblicherweise im Umgang miteinander erfolgt.
Hier gibt es verständliche und nachvollziehbare Hemmungen, (noch) deutlichere strukturelle Vorgaben zu formulieren – auf vielen Ebenen und in vielen Regionen. Eines scheint jedoch gewiss: Auf der Suche nach dem richtigen Rezept kommt es auf die richtige Mischung und ein gutes Zusammenspiel an. Dabei darf es gerne ein wenig mehr an der Zutat „mehr Rechte für Pflegeeltern und Pflegekinder“ sein. Finden auch Sie ein wenig mehr der für Sie noch abzustimmenden Zutat.
Wir wünschen anregende Lektüre
Susanne Schumann-Kessner
PAN e.V. NRW
Christoph Malter
Redaktion
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