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paten 2/2019 Kontinuität

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Der neue paten 2/2019 Kontinuität

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

am 24.06.2019 waren wir eingeladen zur Expertenrunde in den Landtag NRW in Düsseldorf zur Anhörung zum Thema „Jeder Fall ist ein Fall zu viel-…“

Pan NRW e.V. vertreten durch Sylvia Olbrich als Vorsitzende, sowie unsere Geschäftsführerin, wurden als Sachverständige zum Fall Lügde gehört.
Unsere Forderungen in diesem Zusammenhang sind ganz klar in unserer Stellungnahme formuliert.

PAN Stellungnahme zur Anhörung:

Durch die Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN – Kinderrechtskonvention, sowie in Art. 1+2 GG hat jedes Kind das Recht, behütet und beschützt aufzuwachsen.

Auch Pflegekinder!   Pflegekinder sind, aufgrund ihrer Biographie, durch ihre hohen Belastungen und Anforderungen besonders gefährdet, körperlich und seelisch nicht gesund aufwachsen zu können.

Die Bindungsforschung zeigt, dass in vielen Fällen, altersunabhängig, auch in kurzer Zeit, ein stabiler Bindungs- und Beziehungsaufbau zu den Pflegeeltern möglich ist.

Für die Heilung dieser Bindungsstörungen ist es für die Pflegekinder wichtig, Sicherheit und Kontinuität in der neuen Familie finden zu dürfen.

Der bekannte und kürzlich verstorbene Kinderpsychologe Dr. Arnim Westermann aus Münster, hat seine Arbeit im Pflegekinderwesen u.a. wie folgt beschrieben: „… Dabei kommt es vor allem darauf an, dass Pflegeeltern nicht gleich anfangen, das Kind zu erziehen, sondern dass sie sich darauf einlassen, sich von dem Kind an die Hand nehmen zu lassen.“

Das benötigt nicht nur ausreichend Zeit, sondern auch:

  1. einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards in NRW
  2. eine unabhängige Fachaufsicht

In der Arbeit der Mitarbeiter der Jugendämter sollte es nicht um Pflichterfüllung gehen, sondern immer um das Wohl der Kinder, um ihre Perspektiven für die Zukunft, darum, sie nach elterlichem Versagen so aufzufangen und unterzubringen, dass sie sich möglichst positiv entwickeln können!

(Bitte weiterlesen im Netz unter: www.pan-ev.de/landtag)

 

Hier sind schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl wichtig. Die fordert auch eine Bereitschaftspflegemutter mit ihrer Petition, denn oft bleiben hier alle Perspektiven zu lange völlig offen. Das Kind erfährt einen sich ständig verlängernden Zeitraum, in dem unklar ist, wo es seinen Lebensmittelpunkt auf Dauer haben wird. Für das Kind entstehen zwischenzeitlich wichtige Bindungen und werden jäh abgebrochen, wo Kontinuität dringend erforderlich ist.

So beschließt das Verwaltungsgericht Lüneburg: Hilfeberechtigte in der Jugendhilfe haben einen Anspruch auf unbefristete Leistungen in der Jugendhilfe. Herr RA Peter Hofmann gibt uns dazu wichtige Hinweise wie hier vorzugehen ist.
Auch bei der Betreuung von Menschen mit FASD, bedarf es der Kontinuität bis ins Erwachsenenalter. Dr. R. Feldmann beleuchtet Situationen und Lösungsansätze.
„Es ist allerdings Aufgabe einer multiprofessionell arbeitenden, kompetenten Ambulanz für Erwachsene mit FASD, jeweils die richtigen Antworten zu finden und soweit möglich, die Lebenswege helfend zu begleiten.“

Der Ansatz der Bundesregierung, im Zuge der Reform der Kinder- und Jugendhilfe auch Betroffene anzuhören, stößt bei der Zielgruppe offenbar auf Anklang. Auf der hierzu eigens eingerichteten Webseite, haben sich bereits 472 Betroffene angemeldet, um über ihre negativen Erfahrungen mit Jugendämtern und Familiengerichten zu berichten.

Kontinuierlich formulieren sich Forderungen nach Änderung im System aus vielen Bereichen. Allesamt Menschen die sich der Arbeit mit Kindern und dem Schutz derer Interessen verschrieben haben. So wie auch wir alle.

Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen

Ihr PAN e.V. Vorstand

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