Der neue paten 2/2016
Liebe Leserinnen
und Leser,
einfache Fragen, wie beispielsweise „Darf ich mein Pflegekind christlich taufen lassen?“ oder „Wer entscheidet wie darüber, ob ein Kind eine Schutzimpfung erhalten soll?“ münden in eine Diskussion um das Kindeswohl, die sich als hochkomplexe juristische Materie entpuppt. Wir veröffentlichen deshalb immer wieder interessante Urteile im Volltext, damit Sie vordergründig einfache Entscheidungen nicht leichtfertig angehen und auf das was folgt oder folgen kann, vorbereitet sind. Es ist lohnend, den besten Weg zu suchen und zu finden. Meist bekommt man bei den Fachdiensten in den Jugendämtern gute Beratung – insofern diese Fachdienste (noch) vorgehalten werden.
Impfungen sind keine Alltagsentscheidungen und müssen folglich mit dem Inhaber der Gesundheitssorge (Eltern, Amtsvormund, Einzelvormund, bzw. Sorgerechtspfleger) abgestimmt sein, und dessen Zustimmung sollte deshalb nicht übergangen werden, wenn man böse Überraschungen vermeiden will. Auch Fragen der Religion eines jungen Kindes sind selbst dann mit Eltern zu erörtern, wenn diese nicht mehr sorgeberechtigt sind. Lesen Sie dazu im vorliegenden paten interessante Details aus unterschiedlicher, höchstrichterlicher Rechtsprechung, die insgesamt in die gleiche Richtung weist.
Was passieren kann, wenn ein Jugendamt auf gut qualifizierte Spezialdienste für Pflegeeltern verzichtet oder verzichten muss, zeigt unsere Titelgeschichte. Der Journalist Jan Haarmeyer war so freundlich, die Geschichte von Jule weiterzuschreiben (wir berichteten in paten Heft 2-2012). Am 4. September 2013 wurde ihm in München der Theodor-Wolff-Preis verliehen, in Anerkennung für seinen am 8. Juni 2012 im Hamburger Abendblatt erschienenen Bericht „Im Namen des Volkes, auf Kosten des Kindes.“, in dem er detailliert und im Stil einer Dokumentation die Wegnahme eines Pflegekindes von seinen Pflegeeltern darstellt, deren Grundlage in dem Versagen der zuständigen Behörden lag.
Freia Peters zeigt in einem aktuellen, hochinteressanten Artikel, wie Eltern eine Gefahr für das Kind sein können und was bei Pflegekindschaft auf Seiten des Gesetzgebers getan werden muss, wenn dieses zuverlässiger abgestellt und Lücken geschlossen werden sollen. Sie gibt dabei knapp und übersichtlich den Stand der aktuellen Fachdiskussion wieder. Dafür herzlichen Dank an Sie für diese Arbeit sowie an Jan Haarmeyer für sein akribisches und nachhaltiges Engagement in dem dargestellten Fall.
Oft haben wir den Eindruck, dass gerade massive Kindeswohlgefährdungen durch Institutionen dann nicht abgestellt werden, wenn Fehler vertuscht anstatt korrigiert werden. Wir wünschen uns hier eine unabhängige Instanz, die behördliche Entscheidungen fachlich überprüft und denken, dass der richtige Ort beim Familiengericht wäre. Gesetzesänderungen, die sich in der Vorbereitung finden, lassen uns auf gute Verbesserungen für Pflegekinder hoffen.
Wir wünschen anregende Lektüre und viel Freude beim Lesen
Susanne Schumann-Kessner
PAN e.V. NRW
Christoph Malter
Redaktion
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