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Der neue paten 1/2013

Liebe Leserinnen
und Leser,

den Leitbeiträgen in diesem paten ist gemeinsam, dass Vormundschaft darin eine besondere Rolle spielt. Bei Pflegekindern entsteht durch die Vermittlung in eine neue Familie immer die Situation, dass die Personensorge „auseinanderfällt“ und im Zusammenwirken mehrerer Personen ausgeübt wird, im Idealfall zum Wohl des Kindes. Je älter ein Kind wird, umso mehr muss es gehört und sein Wille berücksichtigt werden. Beim Willen kommt es darauf an, ob dieser frei, selbstverantwortlich und selbstbestimmt gebildet werden kann oder ob das Kind manipulativ beeinflusst wird, auch, ob es Reife und Urteilsfähigkeit vor der zu treffenden Entscheidung schon erlangt hat.

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die Vormundschaft oder Personensorgerechtspflege. Einige Teilbereiche sind altersabhängig, bspw. Religionsmündigkeit (uneingeschränkt ab Vollendung des 14. Lebensjahres) oder die Geschäftsfähigkeit (teilweise Geschäftsfähigkeit zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr). Die Alltagssorge liegt per Gesetz (§ 1688 BGB) immer bei Pflegeeltern, aber wichtige Entscheidungen (Schule, Operationen, ärztliche Eingriffe, Impfungen, Auslandsaufenthalte, Ausbildungsverträge, Anträge bei Behörden usw.) bedürfen der Erörterung im Hilfeplan mit dem Jugendamt und der Zustimmung des Personensorgerechtsinhabers, also des Vormundes oder der Eltern. Bei etwa einem Drittel der Pflegekinder gibt es Eingriffe in das elterliche Sorgerecht und somit einen Amtsvormund oder einen privaten Vormund.

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Oftmals üben dann die Pflegeeltern die Personensorge aus. Sie muss Ihnen jedoch vorher per Gerichtsbeschluss oder Vollmacht übertragen worden sein. Es ist aber auch häufig so, dass Pflegeeltern nicht an diese Aufgabe herangeführt werden oder dass besonders komplizierte Konstellationen und schwebende Gerichtsverfahren professionelles Handeln notwendig werden lassen.

Wichtig ist, dass der Vormund sein Mündel kennt. Der Gesetzgeber verlangt neuerdings einen monatlichen Besuch, der Sinn macht, wenn ein Kind vom Vormund wahrgenommen und verstanden werden muss, damit seine Interessen in die zu treffenden Entscheidungen einfließen. Bei Pflegefamilien kann es aber auch durchaus als störend empfunden werden, wenn ein Vormund zu viel in die Familie und deren Privatsphäre hineinregelt, unsensibel ist oder – leider sehr oft – von der besonderen Situation von Pflegekindern und deren Bindungsentwicklung nicht so viel versteht. Es ist also insgesamt kompliziert, vieles möglich und nicht immer ist gegeben, dass Erwachsene sich vernünftig im Interesse des Kindes austauschen und in seinem Sinn Entscheidungen treffen: der Amtsvormund ist beispielsweise als Arbeitnehmer abhängig und vermeidet möglicherweise, Anträge durchzusetzen, die das Jugendamt Geld kosten würden oder gekränkte Eltern, die ihre Kinder unter Androhung eines Sorgerechtsentzuges nicht ganz freiwillig zu Pflegeeltern gegeben haben, verfolgen andere Interessen und erzieherische Ziele, als das Jugendamt oder die Pfl egeeltern. Und nicht selten haben Beteiligte auch gar nicht die Absicht zu kooperieren – berechtigt oder unberechtigt – beispielsweise wenn sie der Meinung sind, das Jugendamt schade durch sein Handeln dem Kind.

Im vergangenen paten (Heft 2-2012) berichteten wir über Dennis und den tragischen Verlust seiner Pflegeeltern, weil ein Richter unangemessen in die Pflegefamilie hineinregierte und wie diverse Fachkräfte ebenso wie der Amtsvormund in diesem Sog kläglich auf Kosten des Kindeswohls versagten. Lesen Sie in diesem paten, wie die Pflegeeltern weiter für Dennis kämpfen und welche dubiosen Ideologien ihren Bemühungen um Dennis entgegengesetzt werden, koste es, was es wolle, auch wenn das Kind geopfert werden muss. In der Hoffnung, dass unsere Beiträge Sie anregen und ermutigen, gute Lösungen für ihre Kinder zu suchen und zu erreichen, wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen

Viel Spaß beim Lesen…

Ihre
Susanne Schumann-Kessner

und Ihr
Christoph Malter

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PAN e.V.