Eine Geschichte über Macht, Mutter-Mythen und Kinder ohne Recht auf ein Zuhause

Von Tillmann Nöldeke[i]

Dies ist die Geschichte von Felix (8), der im März 2024 als Sechsjähriger von zwei fremden Damen aus dem Kindergarten abgeholt wird und erst ein Jahr und fast acht Monate später wieder nach Hause zu seinen „Herzeltern“ zurückkehren darf. Es ist die Geschichte einer folgenschweren Fehleinschätzung durch das Jugendamt. Es könnte auch die Geschichte von Milena, Sarah und weiteren Kindern sein. Sie eint ein Schicksal – in einem entscheidenden Moment ihres Lebens waren sie schutzlos den staatlichen Kinderschützer*innen vom Jugendamt ausgeliefert. Möglich wurde das wohl nur deshalb, weil sie Pflegekinder sind. Die Namen der Kinder und ihrer Pflegeeltern wurden für diesen Artikel geändert.

Eltern ziehen ihre Kinder groß. So scheint es von der Natur gedacht zu sein, so steht es im Grundgesetz. Aber dort steht auch: Über die elterliche Erziehung wacht die „staatliche Gemeinschaft“[ii]. In der Praxis heißt das: Das Jugendamt gewährt „Hilfen zur Erziehung“, um das Wohl des Kindes zu sichern. Reicht diese Hilfe nicht aus, kann das Kind auch „fremduntergebracht“ werden, mit und notfalls auch ohne die Zustimmung der Eltern. Trifft dieses Schicksal kleinere Kinder, so vermittelt sie das Jugendamt bevorzugt in Pflegefamilien, die sich ihrer annehmen, als wären es ihre eigenen.

Wenn es richtig läuft, entstehen dann bereits nach kurzer Zeit neue Eltern-Kind-Bindungen, die sich über die Jahre weiter vertiefen[iii]. Das Ergebnis ist eine „soziale Familie“. Sie gilt bei Expert*innen als die beste Voraussetzung, um diesen Kindern ein unbeschwertes, beschütztes und liebevolles Aufwachsen zu sichern, ihre seelischen Wunden zu heilen und sie für die Zukunft stark zu machen.

Als Felix als elfmonatiger Säugling zum Ehepaar Thalheim kommt, hat er einen abgeflachten Kopf vom vielen Liegen im Maxi-Cosi. Er ist stark erkältet, hat eine Mittelohrentzündung, Windeldermatitis und eine Pilzinfektion. Der Kinderarzt diagnostiziert Asthma bronchiale, erinnern sich die Thalheims. Zwei Krankenhausberichte belegen Stürze mit Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma. Die Pflegeeltern beobachten außerdem schon sehr bald ein merkwürdiges Verhalten: Wird er nicht schnell genug gefüttert, wenn er hungrig ist, erstarrt er bei aussetzendem Atem, bis er fast ohnmächtig ist.

Das Jugendamt wird später ans Gericht schreiben, Felix sei den Pflegeeltern gesund übergeben worden.

Die Pflegeeltern richten von einem Tag auf den anderen ihr Leben ganz auf Felix ein. Michael Thalheim geht sofort in Elternzeit, Sabine Thalheim arbeitet nur noch Teilzeit. Felix wird dank der medizinischen Versorgung und Pflege durch die frischgebackenen Eltern bald gesund, bei Bedarf erhält er ein Asthma-Spray. Schnell lernt er Krabbeln und bald auch Laufen.

Felix wächst heran, wird umsorgt und gefördert: gemeinsame Urlaubsreisen, Besuche im Freizeitpark, Schwimmkurse für Kleinkinder, Laufrad- und Fahrradfahren lernen, klettern auf dem Spielplatz, Basteln und Lego-Bauen, Kinderturnen, Kinderkirche. Längst sind die Thalheims zu seinen „Herzeltern“ geworden. Seine „Bauch-Mama“, die das Kind mit 16 Jahren gebar, sieht er monatlich für zwei Stunden zum Spielen. „Die ist nett“, sagt er. „Die mag ich auch“.

Je größer Felix wird, desto klarer treten seine Probleme zutage. Die Kinderärztin stellt eine Entwicklungsverzögerung fest und empfiehlt Frühförderung. Eine Nabelhernie muss operiert werden, auffällige Herztöne werden beim Kinderkardiologen kontrolliert. Felix kann auch mit fünf Jahren noch kaum allein für sich spielen, ist immer auf Achse. Er wirkt in seinen Bewegungen oft unkontrolliert, rennt gegen Gegenstände und andere Kinder. Aber vor Allem: Er hat große Schwierigkeiten im Umgang mit Regeln und Grenzen, reagiert mit Schimpfwörtern und Schreien, manchmal auch mit Schlagen oder beißen. Das passiert im Kindergarten, in der Frühförderung und selbst den Pflegeeltern gegenüber. In einem Bericht des Kindergartens vom März 2023 heißt es, Felix sei schnell „frustriert und wütend“. Er werde handgreiflich gegenüber den anderen Kindern und manchmal auch gegenüber den Erziehern. Wenn es nicht laufe, wie er sich das vorgestellt habe, werde er „von seinen Emotionen überrannt.“

Das Jugendamt behauptet später vor Gericht, die Pflegeeltern würden Verhaltensauffälligkeiten beschreiben, die das Kind ohne sie kaum zeige. Dies sei ein deutliches Zeichen, dass Felix in seinen Pflegeeltern keine Bezugspersonen sehe, die ihm Sicherheit geben und ihm liebevoll zugewandt sind.

Die Pflegeeltern tun alles, um Felix optimal zu fördern und zu unterstützen. Sie schicken ihn zur Frühförderung, probieren es mit Reittherapie. Sie geben ihre Stadtwohnung auf und ziehen in ein Einfamilienhaus im Grünen. Felix wird durch die Kinderärztin im kinderneurologischen Zentrum angemeldet, schließlich in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie getestet. Dort wird ein ADHS mit Störung des Sozialverhaltens und einer Intelligenzminderung diagnostiziert. Thalheims beantragen eine Inklusions-Kraft für den Kindergarten. Als sie selber an ihre Grenzen kommen, bitten sie das Jugendamt um Unterstützung.

Nun wird es auch unter den Erwachsenen kompliziert: Mit der neuen Kindergartenleitung gibt es Streit um Fürsorgepflicht und Beteiligung an der Erziehung. Die Thalheims beschweren sich, die Kita habe Felix als „Belastung für die Gruppe“ bezeichnet. Die Leiterin der Kita gibt später gegenüber der gerichtlich bestellten Sachverständigen an, die Pflegeeltern hätten „unglaublich viel Raum und Ressourcen“ eingenommen und den Erzieherinnen „schlaflose Nächte“ bereitet. Weil das Jugendamt ausgerechnet jetzt noch das Erziehungsgeld für die Thalheims um zwei Drittel gekürzt hat, gibt es auch hier Auseinandersetzungen. Das Jugendamt bewilligt schließlich nicht eine Entlastung für die Thalheims im Alltag, sondern führt ein sogenanntes „Clearing“ durch: In zehn Terminen werden die Pflegeeltern anhand von 14 Fragen zur Beziehung der Familienmitglieder, zum Alltag, zum Erziehungsverhalten, zu Belastungen und möglichen Gefährdungen von einem systemischen Beratungsteam durchleuchtet und gleichzeitig gecoacht.

Die Thalheims nutzen das Angebot zur Reflexion und Verbesserung ihres Erziehungsverhaltens. Der Clearing-Bericht zeichnet das Bild engagierter Eltern, die mit gemischtem Erfolg ihr Bestes geben, um den erzieherischen Herausforderungen des kleinen Felix gerecht zu werden. Sie seien belastet, aber nicht überlastet. Hinweise auf die Entstehung einer Gefährdungssituation gebe es nicht. Aufgrund der Beratung seien bereits positive Veränderungen im Familienalltag zu beobachten. Das Kind sei bei den Thalheims sicher gebunden und ausdrücklich bei ihnen „gut aufgehoben“.

Ein halbes Jahr später wird Felix vom Jugendamt aus dem Kindergarten abgeholt und in eine sogenannte stationäre Wohngruppe gebracht. Die fallzuständige Fachkraft des Jugendamtes mit einem Bachelor in Sozialpädagogik attestiert dem Kind eine „sehr unsichere Bindung“ zu seinen Pflegeeltern. In ihrer Stellungnahme ans Familiengericht macht sie eine kindeswohlgefährdende Situation aufgrund mangelhaften Erziehungsverhaltens geltend.

Ob sich denn die Situation im letzten halben Jahr vor der Inobhutnahme irgendwie zugespitzt habe? „Nein, gar nicht“, antwortet die Pflegemutter. Besonders schwierig sei es in der Zeit davor gewesen. Durch Veränderungen im Erziehungsverhalten sei es zwischen Felix und den Eltern deutlich entspannter geworden, sie hätten vom Clearing wirklich profitiert. Die Diagnose ADHS habe ihnen geholfen, besser auf Felix zu reagieren und vor allem sein Verhalten nicht mehr persönlich zu nehmen. Zugespitzt hat sich allerdings, das legen die Akten nahe, sowohl der Streit um die richtige Erziehung im Kindergarten als auch um das stark reduzierte Erziehungsgeld.

Das Jugendamt legt die Sache vor dem Familiengericht zusammengefasst so dar:  Felix sei eigentlich fast normal entwickelt. Die Pflegeeltern bauschten alltägliche Probleme in der Erziehung auf, redeten ihn krank, um dann Hilfen einzufordern. Tatsächlich schädige aber der  Erziehungsstil der Pflegeeltern die psychische Gesundheit des Kindes. Die Thalheims kümmerten sich zu wenig um Felix und gingen gleichzeitig zu viel zum Arzt mit ihm. Sie setzten ihm zu wenig Grenzen und übersähen gleichzeitig seine Bedürfnisse. Nicht aufgrund seiner Geschichte als Pflegekind seien die Verhaltensauffälligkeiten des Jungen zu erklären, sondern durch das Aufwachsen bei den Thalheims. Felix habe „hohen inneren Druck“, wie sein nächtliches Einnässen beweise. Er stelle immer wieder die Frage, „ob die Pflegeeltern sich als zuverlässige Bezugspersonen erweisen.“ Die Thalheims seien darüber hinaus unkooperativ, intransparent und wollten partout nicht am eigenen Erziehungsverhalten arbeiten.

Woher das Jugendamt diese Erkenntnisse hat, wird nicht ganz klar: Die zuständige Fachkraft erwähnt „viele Gespräche“ mit den Thalheims. Sie zitiert eine namenlose Therapeutin aus der Frühförderung. Sie beruft sich auf Berichte, die nicht näher bezeichnet werden. Der Clearing-Bericht im Auftrag des Jugendamtes, der zu ganz anderen Einschätzungen kommt, wird dagegen nicht  einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt. Dort, wo Diagnosen nachweislich existieren, werden sie angezweifelt mit dem Hinweis, diese beruhten „fast ausschließlich“ auf den Berichten der Pflegeeltern.

Und noch etwas erfahren die Thalheims erst im Gerichtsverfahren: Die leibliche Mutter habe sich in den letzten Jahren „gut entwickelt“, ihre Lebenssituation sei erstmals finanziell gesichert, eine eigene Wohnung und ein Alltag mit Felix seien „vorstellbar“. Die sorgeberechtigte Mutter wünsche sich eine Rückkehr des Kindes. Das Gericht sieht den Aufenthalt Felix im Kinderheim deshalb nicht als Wechsel von der Pflegefamilie ins Heim, sondern als Beginn einer geplanten Rückführung zur Kindesmutter.

Die Richterin spricht mit Felix im Kinderheim und findet, es gehe ihm dort gut. Auch habe er ja gar nicht gesagt, er wolle wieder zurück in den Haushalt der Pflegeeltern, was ungewöhnlich sei. Dem Vortrag des Jugendamtes entnimmt sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Felix bei den Thalheims. Bis zur endgültigen Klärung dieser Frage durch ein Sachverständigengutachten sei er nun ja gut untergebracht. Den Antrag der Pflegeeltern auf sofortige Rückführung des Kindes lehnt sie ab.  

Aus dem familiengerichtlichen Gutachten lässt sich das Geschehen so rekonstruieren: Felix wird weinend in der Wohngruppe abgeliefert. Die einzige Erklärung, die man ihm in der ganzen Zeit der Trennung von den Pflegeeltern gibt, ist offenbar, man mache sich „Sorgen um ihn“. Er ist in den ersten Wochen nach der Inobhutnahme ungewöhnlich leise, sichtlich traurig und trostbedürftig. Immer wieder fragt er im Kindergarten und in der Wohngruppe: „Wann kann ich wieder nach Hause?“ Er vermisst seine Pflegeeltern. Er schämt sich sehr für den Aufenthalt im Kinderheim. Über die Betreuerinnen dort sagt er: „Die sind alle alle scheiße!“ Gegenüber den anderen Kindern wird er nun wieder häufiger aggressiv, manchmal brüllt er auch eine Erzieherin an. In der Wohngruppe, so erzählt er es der Leiterin der Kita, benimmt er sich absichtlich schlecht, weil er hofft, dann wieder nach Hause geschickt zu werden. Diese Hoffnung ist vergeblich.

Die Thalheims dürfen ihren Jungen nur noch einmal im Monat für eineinhalb Stunden sehen, begleitet von einer Erzieherin des Heims. Sie versuchen, diese Zeitkrümel so schön wie möglich für Felix zu gestalten. Sie hoffen, sie kämpfen: Mit einem auf die Vertretung von Pflegeeltern spezialisierten Fachanwalt ziehen sie vors Oberlandesgericht und strengen weitere Anordnungsverfahren an. Sie gründen eine Selbsthilfegruppe und entdecken dabei, dass viele Pflegefamilien Ähnliches erleben müssen wie sie.

Felix feiert seinen siebten Geburtstag im Kinderheim. Seinen achten feiert er im nächsten Heim und in einer neuen Schule, weil seine erste Wohngruppe Kinder gar nicht dauerhaft aufnimmt.

Ende Juni 2025 hat die sachverständige Diplom-Psychologin endlich ihr Gutachten fertig. Auf 244 Seiten werden 14 Explorationsgespräche mit der Mutter, den Pflegeeltern und Felix dokumentiert. Hinzu kommen vier Beobachtungs-Settings und drei Testungen sowie ausführliche Gespräche mit der Klassenlehrerin, dem Jugendamt, dem Kinderheim und der Kita, dazu Diagnosen und Berichte von Fachkräften, die fast allesamt bereits vorlagen, als Felix in Obhut genommen wurde. Ihr Befund könnte kaum klarer sein. Er pulverisiert die Sichtweise des Jugendamtes.

Die Auffälligkeiten von Felix sind durch zwei unabhängige kinder- und jugendpsychiatrische Diagnosen unter Einbeziehung von Erzieherinnen und Lehrern als psychopathologische Störungen gesichert. Die Pflegeeltern haben – im Gegensatz zum Jugendamt – die gesundheitliche Entwicklung von Felix richtig eingeschätzt. Gerade in diesem Bereich wird den Thalheims eine besonders hohe Erziehungskompetenz bescheinigt. Felix lässt sich insbesondere durch die Pflegemutter sehr gut begrenzen und motivieren. Kognitiv wurde Felix durch die Thalheims herausragend gefördert. Felix ist an die Pflegeeltern sicher gebunden, wobei die Pflegemutter eindeutig die primäre Bindungsperson ist. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung für Felix Bedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit zu. Die Pflegeeltern lieben Felix wie ihren eigenen Sohn und praktizieren einen kindgerechten, entwicklungsfördernden Familienalltag.

Nicht die mangelnde Beziehung zwischen den Thalheims und ihrem Pflegekind, sondern die Trennung ist für das Kind schädigend: Felix benötige „sehr dringend ein Angebot für eine sichere Bindung.“ Dies könnten ihm nur die Thalheims bieten. Bei weiterer Trennung sei eine Verschlechterung seiner Symptomatik zu befürchten. Zur leiblichen Mutter dagegen bestehe zwar ein gutes Verhältnis, aber keine Bindung. Sie habe außerdem Defizite in ihrer Erziehungsfähigkeit, während Felix zugleich besonders herausfordernd sei. Es sei „sehr unwahrscheinlich“, dass sie Felixs Bedürfnissen gerecht werden könne.

Vier weitere Monate später sitzt Felix auf den sprichwörtlich gepackten Koffern, als die Thalheims an einem grauen Herbstmorgen im Kinderheim ankommen, um ihn abzuholen. „Mammaaa“ ruft er und rennt Sabine Thalheim in die Arme. Zuhause wird dann erstmal ein selbstgebackener Blaubeerkuchen vertilgt, den Felix in Sekundenschnelle in größere und kleinere Stücke zerteilt hat.

Die Sache ist jedoch noch nicht ausgestanden: Die leibliche Mutter erwartet, dass die noch kurz vor der Hauptverhandlung begonnenen 14-tägigen Übernachtungswochenenden weitergeführt werden. Und das Gericht hat das Verbleiben von Felix in seiner Familie nur für zwei Jahre angeordnet. Felix kommt trotz allem langsam wieder bei den Thalheims an. Auch in der alten Schule gefällt es ihm viel besser. Neulich hat er wieder mit seiner ersten richtigen Freundin aus dem Kindergarten gespielt, fast wie früher. Er hat sich verlobt, verrät er den Pflegeeltern. Aber nachts hat er Albträume.

Wie gut der kleine Felix letztlich sein Trennungserlebnis wird verarbeiten können, bleibt offen. Unklar ist auch, wie viele weitere Kinder ähnliche Schicksale wie der Pflegesohn von Thalheims erleiden müssen. Klar ist jedoch: Felix ist keineswegs ein Einzelfall.

Sarah ist bereits 15 und lebt seit zehn Jahren in ihrer Pflegefamilie, als sie abrupt von ihrer Familie getrennt wird. Als sie fünfjährig in ihrer neuen Familie ankommt, hat sie schon vier Beziehungsabbrüche hinter sich, so die Pflegemutter. Wie sich später herausstellt, leidet Sarah am Fetalen Alkohol-Syndrom (FASD). Sie ist stark verhaltensauffällig, klaut wo sie nur kann, zündelt, kann ihre Impulse nicht kontrollieren, man kann sie kaum allein lassen. Das Familienleben ist herausfordernd. Die Pflegeeltern, die beide einen erzieherischen Beruf ausüben, lassen sich fortbilden, treffen sich mit anderen betroffenen Pflegeeltern, beantragen Supervision. „Es war schwierig, aber immer händelbar“ erinnert sich die Pflegemutter.

Anfang Februar 2024 kommt das Jugendamt zu Sarah in die Schule. Sie hat erzählt, der Pflegevater habe sie schlagen wollen. Das Jugendamt bestellt mittags die Pflegemutter ein. Die kann zu dem Vorwurf nichts sagen, weil sie nicht dabei war. Nachmittags findet ein Gespräch statt mit Jugendamt, Vormund, Vertreter des Jugendhilfeträgers und der Heranwachsenden. Nur die Pflegeeltern sind nicht dabei. Um 18:04 abends erreicht die wartenden Pflegeeltern eine Mail vom Jugendamt. Wörtlich heißt es darin: „Sehr geehrte Frau [Name der Pflegemutter], nach einem langen Gespräch mit [Namen der Beteiligten] sind wir gemeinsam zu dem Entschluss gekommen, [Sarah] nicht in Ihren Haushalt zurück kehren zu lassen.“ Angehängt an diese Nachricht ist eine offenbar an die Pflegemutter adressierte Liste, in der das Mädchen aufschreibt, was ihnen die Pflegeeltern in eine Tasche packen sollen. Neben ein paar Klamotten und der Zahnbürste sind das: Ein nicht näher bezeichnetes „Bambi“, „dein Kissen, das rote“, „das Foto von uns wo wir aufeinander liegen“, ein „Foto von uns allen“, ein „Geschwister-Kissen“. Die Liste endet mit den Worten: „Bitte sag den anderen das ich sie lieb hab“.

Die Pflegeeltern sind fassungslos. „Dieses kleine Mädchen hat uns zu Eltern gemacht“ , notiert der Pflegevater in einer emotionalen Antwortmail. Zu keiner Zeit habe es eine Gefährdung oder Einschränkung der seelischen Gesundheit von Sarah gegeben. Zu spät: Ohne die Pflegeelter zum Thema Herausnahme auch nur anzuhören, hat das Jugendamt das Pflegeverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Drei Monate später steht Sarah vor der Haustür der Pflegefamilie. „Ich hab nie gesagt, dass ich von euch weg wollte“ habe sie weinend erzählt, erinnert sich die Pflegemutter. „Die haben gesagt, dass ich nicht mehr zu euch darf“. Sarah zieht zunächst zu ihrer volljährigen Halbschwester, dann kommt sie in eine Intensiv-Wohngruppe, Ende August 2025 schließlich für mehrere Monate in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Immerhin durfte Sarah ihre Familie zum Geburtstag der leiblichen Kinder besuchen. Quietschend und schreiend seien die Jungs ihr in die Arme gerannt. Fast täglich rufe sie an, auch den „Papa“. Sarah wolle zurück nach Hause.

Milena ist erst knapp drei, als sie im September 2023 in der Kita aus dem Mittagschlaf geweckt und von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes in eine sogenannte Bereitschafts-Pflegefamilie gebracht wird. Die Hälfte ihres noch kurzen Lebens hat sie bis dahin bei ihren Pflegemüttern gelebt. Eigentlich hatte das Jugendamt die beiden Sozialpädagoginnen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation extra ausgesucht, damit das Mädchen trotz schwieriger Startbedingungen gleichzeitig liebevoll umsorgt, sicher beheimatet und kompetent erzogen werden kann. Auch hier werden sowohl das Kind als auch die Pflegeeltern vom Vorgehen des Jugendamtes einfach überrumpelt. Der Fall weist in vielen Punkten frappierende Parallelen zu dem von Felix auf. Wie bei ihm geht es vordergründig um einen Streit über Diagnosen, Sichtweisen auf das Kind, Erziehungsverhalten und Kooperation. Hier spricht allerdings nicht einmal das Jugendamt von Kindeswohlgefährdung. Es reicht offenbar, dass die Vormundin einen Wechsel wünscht und die Jugendamtsmitarbeiterin annimmt, dass das Aufwachsen des Kindes  in seiner  Pflegefamilie „nicht entwicklungsfördernd“ sei.

Die Pflegeeltern beantragen zunächst wie die Thalheims gerichtlich eine Rückführung von Milena. Als ihnen ihr Anwalt jedoch erklärt, möglicherweise könne das Verfahren erst durch ein familienpsychologisches Gutachten entschieden werden, ziehen sie ihren Antrag wieder zurück. Sie wissen, wie schnell ein kleines Kind notgedrungen neue Bindungen aufbaut und wollen Milena einen monate- oder gar jahrelangen Rechtsstreit um ihren Aufenthalt einfach nicht zumuten. Die Familie hat noch ein weiteres Pflegekind, das nach der plötzlichen Trennung von der „Schwester“ mit Rückfällen in kleinkindhaftes Verhalten reagiert. Milena hat ihre Pflegeeltern seit einem ganz normalen Abschiedsküsschen beim Bringen in den Kindergarten nie wiedergesehen.

Felix, Sarah, Milena: Die beteiligten Jugendämter an diesen Kinderschicksalen sind Köln, Sankt-Augustin, Hattingen. Bewusst werden sie hier den Geschichten nicht zugeordnet, um die Anonymität zu wahren. In Köln werden dem Verfasser dieser Zeilen im Rahmen der Recherche drei weitere Fälle bekannt. Der eine endet nach einem Monat durch eine gerichtlich verfügte sofortige Rückführung. Beim zweiten Fall erstreiten die Pflegeeltern die Rückkehr ihrer beiden Pflegekinder in einem ähnlich aufwändigen und langwierigen Verfahren wie bei Felix. Im dritten Fall merkt das Jugendamt nach drei Monaten selbst, dass es sich geirrt hat.

Wie viele Pflegekinder tatsächlich betroffen sind, ist nur schwer abzuschätzen. Die Forschungslage in dieser Frage ist dünn. Laut amtlicher Statistik leben in Deutschland derzeit etwa 87000 Kinder in Pflegefamilien, 26500 allein in Nordrhein-Westfalen. 60 Prozent der Pflegeverhältnisse in NRW werden entweder „gemäß Hilfeplan“ beendet, weil beispielsweise das Kind wieder zu seinen Eltern zurückkehren kann oder einfach, weil es erwachsen geworden ist, oder sie enden wegen Zuständigkeitswechsel. Knapp 40 Prozent der Pflegeverhältnisse dagegen enden „abweichend vom Hilfeplan“ oder aus „sonstigen Gründen“. Im Jahr 2024 betraf das 1656 Kinder oder Jugendliche.[iv] Die Statistik unterscheidet nicht zwischen Pflege auf Zeit und auf Dauer, auch sonst gibt es Unklarheiten. Dennoch muss auf Basis dieser Zahlen nach aktuellem Forschungsstand befürchtet werden, dass allein in NRW jährlich Pflegekinder in dreistelliger Zahl gegen ihren Willen und ohne Einverständnis ihrer Pflegeeltern von ihren Familien getrennt werden[v].

Eine weitere Frage drängt sich im Zusammenhang mit diesen Kinderschicksalen auf: Ist das Vorgehen der Jugendämter tatsächlich rechtskonform? Immerhin stellt hier ja ein Amt auf Grundlage der Einschätzung einer einzelnen, fallzuständige Mitarbeiterin[vi] fest, dass dem Kind in der Pflegefamilie kein „entwicklungsförderliches Umfeld“ zuteil wird, beschließt daraufhin, dass es woanders untergebracht werden muss und nimmt es schließlich, wenn die sorgeberechtigen Eltern oder ein Vormund das dulden, selbst in Obhut. In einem mitunter ziemlich kurzen Prozess ist es somit Kläger, Richter und Vollstrecker.

Laut Gesetz gibt es nur eine Situation, in der das Jugendamt genau so handeln darf und gleichzeitig muss: Die „dringende Gefahr“ nach Paragraph 42 im Achten Sozialgesetzbuch. Ist das Kind so akut gefährdet, dass nicht gewartet werden kann, bis ein Familiengericht darüber entscheidet, nimmt der Staat es vorübergehend in seine Obhut, auch gegen den Willen von Eltern und Kind. Dringende Gefahr besteht zum Beispiel, wenn ein Säugling nicht versorgt oder ein Kleinkind nicht beaufsichtigt wird oder wenn zu befürchten ist, dass ein Kind erheblicher körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist.

Bei Felix begründete das Jugendamt sein Vorgehen so: Aufgrund der angenommenen Kindeswohlgefahr wurde das Pflegeverhältnis beendet. Weil nun aber die Pflegeeltern nicht in der Lage seien, Felix bei der „langsamen Überleitung“ ins Heim „am Kindeswohl orientiert zu begleiten“, musste er eben sofort abgeholt und in die Einrichtung gebracht werden.

Diese Argumentation scheint unter Jugendämtern durchaus verbreitet zu sein. Der Redaktion liegt ein Schreiben der Leiterin des Kölner Jugendamtes Frau Dagmar Niederlein vor, in dem sie in einem vergleichbaren Fall ganz ähnlich argumentiert: Damit sich die „verständliche Trauer“ der Pflegeeltern nicht „zusätzlich belastend“ auf das Kind auswirke, habe sich das Amt für einen „klaren Schnitt“ entschieden. Die vom Jugendamt angenommene Trauer über die vom Jugendamt beschlossene Trennung des Kindes von seiner Familie wird hier offenbar zur dringenden Gefahr, der wiederum nur durch sofortige Trennung durch Inobhutnahme begegnet werden kann.

Wir haben alle drei betroffenen Jugendämter um eine Stellungnahme gebeten. Sankt-Augustin und Köln wollen mit Verweis auf den Datenschutz zu den konkreten Fällen nichts sagen.  Das Jugendamt Hattingen sieht die einschlägigen Paragraphen des SGB VIII zur Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme ausdrücklich auch im beschriebenen Einzelfall umgesetzt. Danach gefragt, inwiefern die Behörde einer institutionellen Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt selbst vorbeugt, verweisen Hattingen und Sankt-Augustin auf das Schutzkonzept für Pflegekinder, ohne das näher auszuführen. Keines der Jugendämter äußert hier Handlungsbedarf. Sankt-Augustin gibt an, bei 69 Pflegeverhältnissen sei nur eines in den letzten fünf Jahren durch sofortige Herausnahme beendet worden. Hattingen gibt bei 47 Pflegeverhältnissen zwei Inobhutnahmen im gleichen Zeitraum an. Das Jugendamt Köln mit rund 550 Kindern in Pflegefamilien erklärt, der hauseigenen „nachgehenden Fachaufsicht“ sei „in den letzten Jahren“ lediglich ein einziger Fall einer Inobhutnahme bekannt geworden. Zu beanstanden sei nichts gewesen.

Claudia Marquardt, Fachanwältin für Familienrecht und seit Jahrzehnten insbesondere für Pflegefamilien tätig, sieht das ganz anders: Das Vorgehen in den hier beschriebenen Fällen stehe im Widerspruch zum Forschungsstand hinsichtlich der Eltern-Kind-Bindung als Schutzfaktor für eine gesunde kindliche Entwicklung einerseits und dem Trauma der Trennung als Risiko andererseits.  Darüber hinaus sei es klar rechtswidrig. Lesen Sie hierzu den Kommentar: „Ein Pflegekind darf nicht einfach abgeholt werden“ von Claudia Marquardt.  

Das Problem jedoch ist: Wurde das Kind erst einmal weggenommen, bleibt den Pflegeeltern in der Regel nur die Möglichkeit, vor dem Familiengericht zu beantragen, dass es wieder zurück nach Hause kommt. Ob die vorausgehende Inobhutnahme rechtlich zulässig war, wird in einem solchen Rückführungsverfahren gar nicht überprüft.

Sehr viel besser funktioniert der Rechtsstaat, wenn das Jugendamt sich zumindest an die Regeln hält und die Herausgabe des Kindes verlangt, anstatt das Kind einfach selbst abzuholen. Dann, das belegen mehrere Fälle, deren Gerichtsbeschlüsse dieser Zeitschrift vorliegen, stehen die Chancen recht gut, dass das Kind bei seinen sozialen und emotionalen Eltern bleiben darf. Auch in diesen Fällen haben es die Betroffenen aber oft noch lange nach dem Gerichtsbeschluss mit einem Jugendamt zu tun, das gegen die Familie agiert, anstatt sie in ihrer schwierigen Aufgabe mit dem Pflegekind zu unterstützen.

Eine Mehrheit der Pflegefamilien in NRW sind nach der  Studie „Fokus Pflegefamilien NRW“ im Auftrag von PAN insgesamt eher zufrieden mit der Arbeit des Jugendamts bei der Hilfeplanung. Viele Pflegefamilien fühlen sich ausdrücklich durch ihr Jugendamt gut beraten und unterstützt. Aber unsere Pflegekinder haben es verdient, dass wir auch dort hinschauen, wo es nicht gut oder sogar ausgesprochen schlecht läuft. Mit Blick auf Felix, Sarah und Milena drängt sich die Frage auf: Wer schützt unsere Pflegekinder vor unberechtigten Herausnahmen? Wer schützt sie, wenn das Jugendamt selbst ihre Rechte missachtet und ihr Wohl gefährdet?   Solange sich weder die zuständigen Kommunen noch der Gesetzgeber diese Fragen ernsthaft stellen, wird es weitere Kinder geben, die das gleiche erleben müssen wie Felix.


[i] Unser Autor ist seit über 18 Jahren Pflegevater. Seit fünf Jahren vertritt er beruflich als Verfahrensbeistand die Interessen von Kindern vor Gericht. Dieser Artikel beruht auf ca. zweijährigen Recherchen. Zu den Fällen „Felix“ und „Milena“ liegen ihm umfangreiche Akten vor.

[ii] Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz

[iii] Säuglinge und kleine Kinder binden sich in Pflegefamilien bereits nach vier bis sechs Wochen, wenn die Pflegeeltern sie zuverlässig, feinfühlig und liebevoll umsorgen (vgl. Ute Ziegenhain, Bindung als zentrales Grundbedürfnis, in: Verfahrensbeistandschaft, Ein Handbuch für die Praxis, 5. Auflage, 2025, S.535).

[iv] IT.NRW: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige (2024), eigene Berechnung

[v] Vgl. Eric van Santen, Liane Pluto, Christian Peucker: Pflegekinderhilfe – Situation und Perspektiven. Empirische Befunde zu Strukturen, Aufgabenwahrnehmung sowie Inanspruchnahme. Eine Veröffentlichung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) (2019), S. 56. Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe weisen neben einer Beendigung des Pflegeverhältnisses gemäß Hilfeplan als weitere Gründe auf: Beendigung durch Adoption, durch die Sorgeberechtigten oder den jungen Volljährigen, durch die Pflegefamilie; durch den Minderjährigen; Sonstige Gründe (a.a.O., S. 58). Erstaunlicherweise wird statistisch nicht ausgewiesen, wie viele Pflegeverhältnisse nach Ansicht des Jugendamtes aufgrund von Kindeswohlgefährdung beendet werden. Laut Hédervári-Heller (2000) werden 15 Prozent der abgebrochenen Pflegeverhältnisse durch das Jugendamt beendet – in Abgrenzung zu Entscheidungen durch die Pflegekinder selbst (14%), die Pflegeeltern (18%), die leiblichen Eltern (14%) sowie „gemeinsamen Entscheidungen“ mehrerer Beteiligter (38%). Vgl: Éva Hédervári-Heller: Vorzeitige/ungeplante Beendigungen von Pflegeverhältnissen (Abbrüche) nach § 33 SGB VIII im Land Brandenburg im Jahr 1997 (2000), S. 18. Ähnliche Zahlen vorausgesetzt, beträfe dies in NRW im Jahr 2024 ca. 250 Pflegekinder, bei denen das Pflegeverhältnis ohne Zustimmung der Pflegefamilie vom Jugendamt abgebrochen wurde.

[vi] Die Einschätzung der Gefährdung sowie die Entscheidung über die geeignete Hilfe oder auch die Inobhutnahme verantwortet die fallzuständige Fachkraft. Bei der Gefährdungseinschätzung wirkt gesetzlich mindestens eine weitere, „insoweit erfahrene Fachkraft“ mit. Die Jugendämter, mit denen wir gesprochen haben, geben an, eine Inobhutnahme werde vorher im Team unter Einbeziehung der Leitung besprochen, sofern das möglich ist.

PAN e.V.